Werkvertragsrecht in Oberursel (Taunus)

Pfusch am Bau, sie sind Handwerker haben alles fertiggestellt aber ihr Kunde zahlt nicht, wenden Sie sich an uns. In Oberursel und Umgebung können wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Das Werkvertragsrecht wird auch oft als privates Baurecht verstanden.

Kommt es im privaten Baurecht im Rahmen des Werkvertrages zu Problemen, liegen Mängel am Werk vor oder bestehen Streitigkeiten bei Gewährleistungsrechten, vertreten wir Sie umfassend außergerichtlich und gerichtlich.

Kennen Sie Ihre Rechte, wenn der Handwerker Pfusch fabriziert?

Der Kunde zahlt die Rechnung nicht. Wir betreiben das Inkasso von Handwerkslöhnen

Welche Ansprüche hat der Verbraucher, wenn ein Handwerker mangelhaft gearbeitet hat.

Wie setzte ich als Handwerker meine Forderungen durch, wie muss eine Rechnung sein, Prüffähigkeit, wann liegt eine Abnahme eines Werkes vor?

Baurecht Oberursel in Deutschland

Die Rechtsbeziehung mit Handwerkern beruht fast immer auf einem Werkvertrag Wer einen Handwerker beauftragt, schließt mit dem Unternehmer einen Werkvertrag.

Eine Beratung zum Thema Baurecht in Oberursel finden Sie direkt bei uns, in einem persönlichen Termin. Sprechen Sie uns an!